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§ 29 StVZO  Haupt- und Abgasuntersuchung


Die Prüfung erfolgt durch einen externen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Prüforganisation. Das bedeutet für Sie - Service aus einer Hand.

Wir checken Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und beseitigen Mängel - natürlich nach Rücksprache mit Ihnen - noch bevor der Prüfer sie beanstanden kann. Wir bringen mit den geringsten Kosten Ihr Auto durch den TÜV.

  • Zeitwertgerechte Instandsetzung
  • Schweißarbeiten
  • Reifenkontrolle
  • Auspuffkontrolle
  • Bremsenkontrolle
  • Lichtanlagenkontrolle
  • Abgasuntersuchung mit Fehlerbehebung
  • Feinstaubplakette
  • Rußpartikelfilter ersetzen
  • Vollständige Behebung von TÜV-Mängeln

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.