§ 29 StVZO Haupt- und Abgasuntersuchung
Die Prüfung erfolgt durch einen externen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Prüforganisation. Das bedeutet für Sie - Service aus einer Hand.
Wir checken Ihr Fahrzeug vor der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO und beseitigen Mängel - natürlich nach Rücksprache mit Ihnen - noch bevor der Prüfer sie beanstanden kann. Wir bringen mit den geringsten Kosten Ihr Auto durch den TÜV.
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